Nur für Interessierte:
http://www.kennzeichnungswiki.de/index. ... D_bei_Brot
Wasser ist kein wertgebender Rezepturbestandteil, muss demnach nicht "gequidet" werden."Beispiel 2:
Sonnenblumenkernbrot
In diesem Beispiel müssen die Sonnenblumenkerne "gequidet" werden, da sie in der Verkehrsbezeichnung angegeben werden.
Zusammensetzung
4,500 kg Roggensauerteig TA180
:::2,500 kg Roggenmehl Type 1150
:::
2,000 kg Wasser4,200 kg Quellstück.........................................
:::1,200 kg Sonnenblumenkerne
:::1,000 kg Roggenschrot grob
:::2,000 kg Wasser
4,500 kg Roggenmehl Type 1150
2,000 kg Weizenmehl Type 1050
0,030 kg Brotgewürz
0,210 kg Salz
0,200 kg Hefe
4,300 kg WasserAnhand der Rezeptur ergibt sich ein Gesamtgewicht von 19,940 kg. Abzüglich des Backverlustes von etwa 13% bleiben noch 17,350 kg
Brotgewicht.
Der gesamte Gehalt an Sonnenblumenkernen beläuft sich auf 1,200 kg.
Daraus ergeht, dass der zu "quidende" Sonnenblumenkernanteil 7% beträgt. Dieser Wert wird durch folgende Formel berechnet:
Menge des zu "quidenden" Anteiles dividiert durch die Gesamtmenge mit 100 multipliziert
1,200 kg Sonnenblumenkerne : 17,350 kg Gesamtmenge * 100"
Sprich: Endprodukt samt Wasser .