Espresso-Miez hat geschrieben:auch "Vollkornmehl", dem der Keim entfernt wurde, darf unter diese Bezeichnung verkauft werden.
Völlig falsch, darf es nicht. Bevor du anderen rätst den Absatz durchzulesen, hast du anscheinend selbst nicht richtig gelesen - Lutz Geißler schreibt nämlich, dass es nicht unter der Bezeichung „Vollkornmehl“ in Verkehr gebracht werden darf.
Außerdem, andere Quellen:
Zitat aus https://www.baeckerthueringen.de/verbra ... kornmehl-/
Vollkornschrote und Vollkornmehle haben keine Typennummer, da sämtliche Kornbestandteile (Mehlkörper, Schale, Keimling) darin enthalten sein müssen.
Zitat aus http://www.agfdt.de/loads/lt10/meyerkre.pdf
Die DIN-Norm 10 355 definiert Vollkornmahlprodukte wie folgt: „Vollkornmehl und Vollkornschrot müssen die gesamten Bestandteile der gereinigten Körner, einschließlich des Keimlings, enthalten. Die Körner dürfen vor der Verarbeitung von der äußeren Fruchtschale befreit sein.“
Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/Mehl#Typi ... d_nach_DIN
Vollkornprodukte (Mehl, Schrot) sowie Weizengrieß und Weizendunst werden zwar durch DIN 10355 klassifiziert, deren Mineralstoffgehalt ist aber nicht spezifiziert und sie erhalten daher keine Typennummern. Vollkornprodukte enthalten immer den Keimling. Backschrot unterscheidet sich von Vollkornschrot dadurch, dass es keinen Keimling mehr enthält.
Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/Vollkorn
Vollkorn wird im ganzen Korn, zu Schroten oder Mehlen sowie weiteren Vollkornprodukten wie z. B. Frühstücksflocken weiterverarbeitet. Nach DIN 10355 wird zwischen Weizen-, Dinkel- und Roggenvollkornmehlen bzw. -schroten unterschieden. Zur Vollkorndefinition heißt es in der Norm wörtlich: „Vollkornmehl und Vollkornschrot müssen die gesamten Bestandteile der gereinigten Körner, einschließlich des Keimlings, enthalten.